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Leistungswelt A

Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung

Errichtung, Prüfung und Mangelbeseitigung in einer Hand – damit der Mangel nicht im Bericht stehen bleibt.

Sicherheitsbeleuchtung ist die Anlage, die genau dann arbeitet, wenn alles andere ausgefallen ist. Ob sie das tut, zeigt sich nicht im Alltag, sondern im Ernstfall – und deshalb hängt an ihr eine Pflicht, die persönlich zugeordnet ist: Nach ASR A3.4/3 hat der Arbeitgeber die Anlage sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen, und festgestellte Mängel sind umgehend zu beseitigen. Wer diese Pflicht versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Genau an dieser Stelle bricht der übliche Ablauf. Ein Prüfdienstleister prüft, findet einen Mangel und schreibt ihn in den Bericht. Beseitigen darf er ihn nicht – dafür braucht es einen Fachbetrieb, ein zweites Angebot, einen zweiten Termin. Die Frist läuft derweil weiter, und die Verantwortung liegt weiter beim Betreiber. Bei uns ist beides dieselbe Firma: Wir prüfen, und was wir finden, beheben wir. Im Bericht steht der Mangel deshalb in der Regel schon als erledigt.

Wir führen die Anlage nach DIN VDE V 0108-100-1 und DIN EN 1838 aus, nehmen sie in Betrieb und übernehmen anschließend Wartung und wiederkehrende Prüfung. Das gilt für Einzelbatterieleuchten ebenso wie für Gruppen- und Zentralbatterieanlagen. Wir sind ausführender Betrieb: Die Planung kommt von Ihrer Seite, wir prüfen sie vor der Ausführung und melden uns, wenn uns etwas auffällt, bevor gebaut wird. Auch Bestandsanlagen, die ein anderer Betrieb errichtet hat, übernehmen wir, nach einer Bestandsaufnahme, die wir Ihnen vorher offen darlegen.

Die Dokumentation ist bei uns kein Anhang, sondern Teil der Leistung. Wir führen das Prüfbuch, überwachen die Fristen und melden uns vor Ablauf – Sie müssen sie nicht selbst nachhalten. Wenn eine Sachverständigenprüfung ansteht oder eine Begehung angekündigt ist, liegen die Nachweise vollständig vor, statt vorher zusammengesucht zu werden.

Beleuchtete Rettungszeichenleuchte mit Richtungspfeil über einer Fluchttür, dahinter zwei weitere im Flur

Leistungsumfang

Was wir konkret ausführen.

Der Umfang wird projektbezogen festgelegt. Diese Liste zeigt, was wir in dieser Leistungswelt abdecken.

Ausführung nach DIN VDE V 0108-100-1 und DIN EN 1838

Prüfung der Ausführungsunterlagen

Vor der Ausführung, nicht danach

Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten

Zentralbatterieanlagen (CPS)

Zentrale Stromversorgung für größere Objekte

Gruppenbatterieanlagen (LPS)

Einzelbatteriesysteme mit Zentralüberwachung

Optische Sicherheitsleitsysteme

Wiederkehrende Prüfung und Betriebsdauertest

Mangelbeseitigung im selben Zug

Prüfung und Instandsetzung durch dieselbe Firma

Batterietausch und Anlagenertüchtigung

Bestandsaufnahme vorhandener Anlagen

Prüfbuch und Fristenüberwachung

Nachrüstung bei Umbau oder Nutzungsänderung

Häufige Fragen

Nachgefragt.

Wie oft muss eine Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden?

Es gibt keine pauschale Frist. Die ASR A3.4/3 verlangt, dass sich die Prüfintervalle aus der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben ergeben. In der Praxis führt das bei batteriegestützten Anlagen zu einer regelmäßigen Funktionsprüfung in kurzen Abständen und einmal jährlich zu einem Betriebsdauertest über die volle Bemessungsdauer mit allen angeschlossenen Verbrauchern. Wir legen die Fristen gemeinsam mit Ihnen fest, halten sie schriftlich fest und überwachen sie anschließend.

Wer haftet, wenn die Anlage im Ernstfall nicht funktioniert?

Die Verantwortung für Beschaffenheit, Ausführung und Prüfung liegt nach ASR A3.4/3 beim Arbeitgeber – also beim Betreiber, nicht beim Hersteller der Leuchten. Diese Verantwortung können wir Ihnen nicht abnehmen, und niemand kann das. Was wir tun können, ist sie belegbar zu machen: geprüft, dokumentiert, Mängel beseitigt, Fristen eingehalten. Genau das ist im Zweifel der Unterschied.

Was passiert, wenn bei der Prüfung ein Mangel gefunden wird?

Kleinere Mängel beheben wir direkt beim Prüftermin – ein Leuchtmittel, eine defekte Leuchte, eine Einstellung. Was mehr Aufwand bedeutet, etwa ein Batteriewechsel an einer Zentralbatterieanlage, fassen wir in einer nach Dringlichkeit sortierten Mängelliste mit Kosten zusammen. Sie erhalten also nicht nur die Feststellung, sondern gleich den Weg heraus. Besteht akute Gefahr, sagen wir das sofort und nicht erst im Bericht.

Übernehmen Sie auch eine Anlage, die eine andere Firma gebaut hat?

Ja, das ist eher der Regel- als der Ausnahmefall. Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme: Ist das Prüfbuch vollständig, sind die Fristen eingehalten, entspricht die Anlage noch der heutigen Nutzung des Gebäudes? Häufig finden sich dabei Mängel, die schon seit der Inbetriebnahme bestehen – fehlende Überwachung der Lichtstromkreise für Fluchtwege, fehlende Rettungszeichenleuchten, Batterien am Ende ihrer Lebensdauer. Wir dokumentieren sie als das, was sie sind, und rechnen Ihnen vor, was ihre Beseitigung kostet.

Mit welchen Systemen arbeiten Sie?

Wir arbeiten herstellerunabhängig, mit Schwerpunkt auf Inotec und Gessler. In Bestandsobjekten steht selten das System, das man selbst gewählt hätte – deshalb ist die Bereitschaft, sich in eine vorhandene Anlage einzuarbeiten, Teil der Leistung und keine Ausnahme. Welche Anlage bei Ihnen steht, klären wir bei der Bestandsaufnahme.

Was passiert bei einer Störung außerhalb der Geschäftszeiten?

Kunden mit Wartungsvertrag erreichen uns jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten. Ohne Wartungsvertrag nehmen wir Störungen während der Geschäftszeiten an. Wir sagen das lieber deutlich, als eine allgemeine Rufbereitschaft zu versprechen, die im Ernstfall niemand abnimmt.

Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung für Ihr Objekt?

Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung – und sagen auch, wenn eine andere Reihenfolge sinnvoller ist.